Ämter

Agentur für Arbeit (SGB III, Arbeitslosengeld)
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Arbeitslosengeld erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige, die mindestens 3 Std. täglich arbeiten können. Welche Form der Unterstützung durch den Staat einem zusteht, hängt davon ab, wie lange das letzte Arbeitsverhältnis zurückliegt und ob ein bestimmter Beitragszeitraum erfüllt ist.
Corona: Bitte beachten Sie, dass in den Agenturen für Arbeit ab sofort bundesweit die 2G-Regel gilt.
Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein.
Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden (auch ohne Nachweis) am Notfallschalter möglich. Das Amt ist weiterhin da – per Telefon, elektronisch und per Post.
0251 698 800 (für Arbeitnehmer und Arbeitslose, auch für Arbeitslosmeldungen)
0251 698 111 (Telefonhotline für Fragen rund um Ausbildung, Studium und Berufsorientierung)
Bitte benutzen Sie für Schreiben an die Agentur für Arbeit ausschließlich die Postanschrift:
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster
48138 Münster
Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein.
Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden (auch ohne Nachweis) am Notfallschalter möglich. Das Amt ist weiterhin da – per Telefon, elektronisch und per Post.
0251 698 800 (für Arbeitnehmer und Arbeitslose, auch für Arbeitslosmeldungen)
0251 698 111 (Telefonhotline für Fragen rund um Ausbildung, Studium und Berufsorientierung)
Bitte benutzen Sie für Schreiben an die Agentur für Arbeit ausschließlich die Postanschrift:
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster
48138 Münster
Anschrift | Agentur für Arbeit Ahlen-Münster Vermittlung und Leistungsabteilung Martin-Luther-King-Weg 22 48155 Münster |
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Telefon | 0800 4555500 kostenfrei oder 0251 698800 Mo. - Fr. 08:00 - 18:00 Uhr |
über Kontaktformular der Webseite | |
Web | www.arbeitsagentur.de |
Öffnungszeiten | Mo.08:00 - 16:00 Uhr Di., Mi., Fr. 08:00 - 12:30 Uhr Do. 08:00 - 18:00 Uhr |
Amt für Ausländerangelegenheiten
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Das Ausländeramt ist erste Anlaufstelle für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten in der Stadt Münster.
Es prüft u.a. die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen.
Es prüft u.a. die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen.
Coronabedingt: der Zutritt zur Ausländerbehörde nur noch mit einem 3G-Nachweis möglich. Eine persönliche Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Terminsprechstunde:
Mo. - Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Mo. und Di. 13:30 - 16:00 Uhr
Do. 13:30 - 18:00 Uhr
Terminsprechstunde:
Mo. - Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Mo. und Di. 13:30 - 16:00 Uhr
Do. 13:30 - 18:00 Uhr
Anschrift | Stadthaus II Ludgeriplatz 4 48151 Münster |
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Telefon | 0251 4923636 |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | |
Web | www.stadt-muenster.de |
Öffnungszeiten | Mo. - Fr. 10:00 - 12:00 Uhr Do. 15:00 - 18:00 Uhr |
Amt für Bürger- und Ratsservice
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Im Amt für Bürgerangelegenheiten befinden sich u.a. die Meldestelle für An- und Abmeldung des Wohnsitzes sowie das Fundbüro
Des Weiteren können dort Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises, eines Reisepasses oder Erteilung eines Führungszeugnisses gestellt werden.
Des Weiteren können dort Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises, eines Reisepasses oder Erteilung eines Führungszeugnisses gestellt werden.
Corona: Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin. Ohne einen Termin kann die Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zugesichert werden.
Ausnahme: Abholung eines beantragten und zurückgelieferten Ausweisdokumentes im Bürgerbüro Mitte.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit, damit Ihr Anliegen zügig und ohne lange Kontaktzeiten erledigt werden kann.
Zweifelsfälle klären Sie bitte vorher unter der Telefonnummer 0251 4923333 oder mit Ihrem Bürgerbüro in den Bezirksverwaltungen ab.
Ausnahme: Abholung eines beantragten und zurückgelieferten Ausweisdokumentes im Bürgerbüro Mitte.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit, damit Ihr Anliegen zügig und ohne lange Kontaktzeiten erledigt werden kann.
Zweifelsfälle klären Sie bitte vorher unter der Telefonnummer 0251 4923333 oder mit Ihrem Bürgerbüro in den Bezirksverwaltungen ab.
Es gilt die 3G-Regel.
Anschrift | Stadthaus I Bürgerbüro Mitte Klemensstraße 10 48143 Münster |
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Telefon | 0251 4923333 |
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Web | www.stadt-muenster.de |
Öffnungszeiten | Mo. - Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr |
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Das Spektrum der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ist breit und reicht von Elterngeld über Jugendfreizeit bis zur Unterstützung in schwierigen Lebenslagen. Über 40 Einrichtungen des Amtes bieten eine vielfältige Palette für alle Altersgruppen. Darunter sind 29 Kitas, 7 Stadtteileinrichtungen sowie Einrichtungen der Jugendberufshilfe und Jugendhilfeangebote in den Haupt- und Sonderschulen.
Zentral in der Innenstadt oder vor Ort in den Stadtteilen werden zahlreiche Betreuungs- und Freizeitangebote, Ferienprogramme und Betreuungsmöglichkeiten angeboten.
Zentral in der Innenstadt oder vor Ort in den Stadtteilen werden zahlreiche Betreuungs- und Freizeitangebote, Ferienprogramme und Betreuungsmöglichkeiten angeboten.
Corona: die Servicestelle ist derzeit geschlossen. Persönliche Besuche nur in dringenden Fällen und nach telefonischer Absprache möglich. Es gilt die 3G-Regel.
Telefonisch oder per Mail während der Corona-Pandemie erreichbar:
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. auch 14:30 - 18:00 Uhr
Telefonisch oder per Mail während der Corona-Pandemie erreichbar:
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. auch 14:30 - 18:00 Uhr
Persönliche Beratung über das
Familienbüro
Junkerstraße 1
48153 Münster
0251 4925108
Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. 14:30 - 18:00 Uhr
Junkerstraße 1
48153 Münster
0251 4925108
Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. 14:30 - 18:00 Uhr
Anschrift | Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Hafenstraße 30 48153 Münster |
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Telefon | 0251 4925101 |
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Web | www.stadt-muenster.de |
Öffnungszeiten | Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 14:30 - 18:00 Uhr |
Amt für Wohnungswesen
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Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklungstellt stellt u.a. den Wohnberechtigungsschein (WBS) aus und entscheidet über Anträge auf Wohngeld.
Für den Bezug einer Sozialwohnung wird ein WBS benötigt; dieser ist gültig für ein Jahr und enthält Angaben über die Personen, welche in die Wohnung einziehen dürfen und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Ein WBS wird erteilt, wenn die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Die Gebühren für einen WBS sind einkommensabhängig und betragen 0,00 - 20,00 €.
Für den Bezug einer Sozialwohnung wird ein WBS benötigt; dieser ist gültig für ein Jahr und enthält Angaben über die Personen, welche in die Wohnung einziehen dürfen und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Ein WBS wird erteilt, wenn die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Die Gebühren für einen WBS sind einkommensabhängig und betragen 0,00 - 20,00 €.
Wohngeld: Wohngeld wird schriftlich in der Wohngeldstelle des Amtes beantragt, auch dafür sind diverse Voraussetzungen nachzuweisen. Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Arbeitslosengeld II und Sozialhilfeempfänger haben in der Regel kein Anrecht auf Wohngeld, da die Unterkunftskosten bei diesen Transferleistungen berücksichtigt werden.
Corona: Nur in zwingend erforderlichen Angelegenheiten und nach telefonischer Absprache können Beratungstermine vereinbart werden.
Es gilt die 3G-Regel.
Es gilt die 3G-Regel.
Anschrift | Amt für Wohnungswesen Bahnhofstraße 8 - 10 48143 Münster |
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Telefon | 0251 4926402 Telefonische Auskünfte: Mo. - Mi. 08:00 - 16:00 Uhr Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | |
Web | www.stadt-muenster.de |
Öffnungszeiten | Mo. - Mi., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 15:00 - 18:00 Uhr |
Gesundheits- und Veterinäramt
Das Gesundheitsamt berät und informiert über Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge und koordiniert das Gesundheitshaus (Gasselstiege 13, 48159 Münster), in dem neben Einrichtungen der Stadt Münster freie Träger, Selbsthilfegruppen und Vereine auch aus dem Bereich Soziales unter einem Dach arbeiten und vielfältige Informations-, Bildungs- und Bewegungsangebote machen.
Seit Anfang 2013 arbeiten mehrere Abteilungen an drei Standorten in Münster im neu gebildeten Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten zusammen:
- Medizinischer Dienst, Hygiene- und Infektionsschutz, Psychische Gesundheit, Zentrale Dienste, Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsplanung, Geschäftsstelle des Gesunden Städte-Netzwerkes u.a.:
Stühmerweg 8, Tel. 0251 4925377
Seit Anfang 2013 arbeiten mehrere Abteilungen an drei Standorten in Münster im neu gebildeten Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten zusammen:
- Medizinischer Dienst, Hygiene- und Infektionsschutz, Psychische Gesundheit, Zentrale Dienste, Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsplanung, Geschäftsstelle des Gesunden Städte-Netzwerkes u.a.:
Stühmerweg 8, Tel. 0251 4925377
- Kinder- und Jugendgesundheit: Stolbergstraße 2a, 48147 Münster, Tel. 0251 4925411
- Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten: Nieberdingstraße 30a, 48155 Münster, Tel. 0251 4925461
In den jeweiligen Gebäuden gilt die 3G-Regel.
Gesundheitswegweiser für geflüchtete Menschen in 7 Sprachen: www.stadt-muenster.de
Die Stadt Münster hat eine Hotline zum Thema Corona eingerichtet:
Tel. 0251 4921077 (Mo. - Do. 08:00 -18:00 Uhr, Fr. 08:00 - 13:30 Uhr, Sa. 10:00 - 14:00 Uhr)
Für Gehörlose: Fax 0251 4927927
Für alle, die lieber schreiben als telefonieren, oder für den Fall, dass die Telefon-Hotline belegt ist, gibt es die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Tel. 0251 4921077 (Mo. - Do. 08:00 -18:00 Uhr, Fr. 08:00 - 13:30 Uhr, Sa. 10:00 - 14:00 Uhr)
Für Gehörlose: Fax 0251 4927927
Für alle, die lieber schreiben als telefonieren, oder für den Fall, dass die Telefon-Hotline belegt ist, gibt es die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Anschrift | Gesundheitsamt Stühmerweg 8 48147 Münster |
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Telefon | 0251 4925377 |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | |
Web | www.stadt-muenster.de |
Öffnungszeiten | Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Do. auch 15:00 - 18:00 Uhr |
JobCenter Münster
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(SGB II, Arbeitslosengeld II, Hartz IV)
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden nur auf Antrag und befristet gewährt. Anspruchsberechtigt sind erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis 64 Jahren. (Kinder bis 15 Jahren erhalten ein Sozialgeld)
Erwerbsfähig ist, wer täglich mindestens drei Stunden arbeiten kann. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt bzw. den Unterhalt seiner Familie nicht aus eigenen Kräften sicherstellen kann.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden nur auf Antrag und befristet gewährt. Anspruchsberechtigt sind erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis 64 Jahren. (Kinder bis 15 Jahren erhalten ein Sozialgeld)
Erwerbsfähig ist, wer täglich mindestens drei Stunden arbeiten kann. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt bzw. den Unterhalt seiner Familie nicht aus eigenen Kräften sicherstellen kann.
Coronabedingt gilt die 3G-Regel.
Telefon-Hotline: Mo. - Do. 08:00 - 16:00 Uhr und Fr. 08:00 - 13:00 Uhr
Anschrift | JobCenter Münster Stadthaus II Ludgeriplatz 4 48151 Münster |
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Telefon | Hotline: 0251 4929292 |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | |
Web | www.stadt-muenster.de |
Öffnungszeiten | Kundenzentrum: Mo. - Do. 08:00 - 12:30 Uhr Mo., Di. 14:00 - 16:00 Uhr Do. 14:00 - 18:99 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr |
Sozialamt der Stadt Münster
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Sozialhilfeberechtigt sind Personen, die nicht erwerbsfähig sind (d.h. die weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können) und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können.
Dazu gehört auch die Grundsicherung im Alter. Außerdem die Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn eine Person vorübergehend erwerbsgemindert ist und die Lebenshaltungskosten in dieser Zeit nicht selbst aufbringen kann.
Dazu gehört auch die Grundsicherung im Alter. Außerdem die Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn eine Person vorübergehend erwerbsgemindert ist und die Lebenshaltungskosten in dieser Zeit nicht selbst aufbringen kann.
Zur Vermeidung der Verbreitung des Coronavirus sind persönliche Besuche nur noch in zwingend erforderlichen Angelegenheiten und nach telefonischer Absprache mit den zuständigen Mitarbeitern möglich.
Es gilt die 3G-Regelung.
Bei dringenden Anliegen, erreichen Sie das Amt telefonisch unter 0251 4925001 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
Bei dringenden Anliegen, erreichen Sie das Amt telefonisch unter 0251 4925001 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
Schriftliche Unterlagen können Sie im Kundenzentrum an der Hafenstraße 8 abgeben. Dort erhalten Sie auch Kurzinformationen.
CoronaHotline: Zur Versorgung mit Lebensmitteln/Medikamenten organisiert durch die Wohlfahrtsverbände in Münster
0151 25065518
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CoronaHotline: Zur Versorgung mit Lebensmitteln/Medikamenten organisiert durch die Wohlfahrtsverbände in Münster
0151 25065518
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Anschrift | Sozialamt Hafenstraße 8 48153 Münster |
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Telefon | 0251 4925001 |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | |
Web | www.stadt-muenster.de |
Öffnungszeiten | Mo., Di., Do. 08:00 - 16:00 Mi., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr |