Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Die Leistungen für Bildung- und Teilhabe helfen mit, dass Kinder und Jugendliche in Familien mit geringem Einkommen dazugehören und mitmachen können, in Kindertageseinrichtungen, Schule und Freizeit: Sie können an Ausflügen, teilnehmen, außerdem am gemeinsamen Mittagessen in Schule oder Kindergarten. Bei Bedarf gibt es auch eine geeignete Lernförderung (Nachhilfe). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können dazu noch bis zu 10,00 € pro Monat für Sportvereinsbeiträge oder für musisch-kulturelle Bildung erhalten.
Mit der MünsterlandKarte bezahlen die Kinder und Jugendliche die Kosten für Tagesausflüge, Mittagessen, Lernförderung oder Vereinsbeiträge direkt vor Ort. Die Internetseite der Bildungskarte informiert darüber, welche Anbieter die MünsterlandKarte akzeptieren, welche Angebote genutzt werden können und wie die Karte funktioniert. Wer Arbeitslosengeld II erhält, kann die Karte beim JobCenter beantragen, in allen anderen Fällen bei der Stadt Münster.